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mit deinem Elektroauto durch die THG Quote.
Registriere dein E-Fahrzeug noch heute und erhalte durch die THG-Quote deine Prämie.
Und das jedes Jahr aufs Neue!
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Diese Fahrzeugklassen sind THG-Quoten wirksam:
Bei den o.g. Beträgen handelt es sich um Maximalbeträge, welche von der gewählten Auszahlungsart abhängig sind. Bei Ladestationen gilt es zu beachten, dass es sich nach dem tatsächlichen Verbrauch richtet. Bei 2 Rädern muss eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 existieren, um berechtigt zu sein.
Wir setzen für dich die EU-Richtlinie 2018/2001 um.
Durch die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) sind Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen auszugleichen und die Umstellung von fossilen Antrieb hin zur Elektromobilität mitzufinanzieren. Ab 2022 stehen dir für dein Elektroauto Erlöse aus den CO2-Strafzahlungen dieser Unternehmen zu.
Wir kümmern uns um die Einreichung, die Antragsstellung beim Umweltbundesamt und Zoll, die Bündelung der CO2- Zertifikate sowie den Verkauf an die Mineralölgesellschaften.
So funktioniert’s:
1
Lade deinen Fahrzeugschein hoch
Ein Foto mit deinem Smartphone genügt.
2
Wir übernehmen für dich die Abwicklung
Nach Registrierung prüfen wir deine Unterlagen und reichen diese beim Umweltbundesamt (UBA) zur Zertifizierung deiner eingesparten CO2-Emissionen ein.
3
Freue dich über deine Auszahlung
Wir kümmern uns um den Verkauf deiner Treibhausgasminderungsquote und zahlen dir deine Prämie aus. Und dies pro Elektrofahrzeug jedes Jahr aufs Neue!
Sie möchten mehr als 3 E-Fahrzeuge oder Ladestationen hochladen?
Hintergrund
Engagement gegen CO2-Emissionen
Du hilfst als Halter eines Elektroautos aktiv mit, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Seit dem 1. Januar 2022 erkennt der Gesetzgeber dieses Engagement im Rahmen der THG-Quote an. Dadurch werden fossile Energien teurer und die Elektromobilität gefördert. Wir helfen dir dabei, deine CO2-Einsparungen vom Umweltbundesamt zertifizieren zu lassen und an quotenpflichtige Unternehmen im Bündel zu verkaufen.
Über uns
Wir helfen dir bei der Zertifizierung
Häufig gestellte Fragen
Fragen zur Anmeldung
Für die Registrierung benötigen wir von dir:
- deinen vollständigen Namen
- deine E-Mail-Adresse
- Foto bzw. Scan deiner deutschen Zulassung Teil I (Vorder- und Rückseite)
- Kontodaten für die Überweisung
Beachte dabei, dass Du für das aktuelle Kalenderjahr Dein Elektrofahrzeug noch bei keinem anderen Dienstleister für den THG-Quotenhandel angemeldet hast.
Du kannst natürlich auch mehrere E-Fahrzeuge anmelden! Wichtig ist dabei, dass du der Halter der Fahrzeuge bist. Bei unterschiedlichen Haltern bitten wir euch, jeweils ein eigenes Profil anzulegen und die Fahrzeuge dort zu registrieren.
Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob das Fahrzeug zu Beginn des Jahres oder zu einem späteren
Zeitpunkt zum THG-Quotenhandel angemeldet wird, da die Jahresprämie in jedem Fall
ausgezahlt wird. Jedoch kann es vorkommen, dass gegen Ende des Jahres die Mineralölkonzerne
bereits genügend Quoten erworben haben und kein weiterer Bedarf an zusätzlichen Quoten
besteht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Anmeldung so früh wie möglich durchzuführen,
um eine optimale Chance auf den Verkauf Ihrer THG-Quote zu gewährleisten.
Sofern Sie Ihr Elektrofahrzeug für das Jahr 2024 noch nicht registriert haben, ist dies bis zum 10.
November 2024 möglich. Ihre Daten müssen dem Umweltbundesamt bis zum 15. November
übermittelt sein. Anderenfalls kann ein Antrag leider nicht berücksichtigt werden.
Du kannst dich bei uns jederzeit registrieren, allerdings kann nur der im Fahrzeugschein eingetragene Halter des Elektroautos von der THG-Quote profitieren.
Du kannst dich bei uns jederzeit registrieren, allerdings können nur als Halter eines reinen Batterieelektro-Fahrzeuges vom gesetzlichen Rahmen der THG-Quote profitieren. Legst du dir ein reines E-Fahrzeug
zu, kannst du es mit dem Fahrzeugschein dann bei uns anmelden. Hier kannst du direkt loslegen!
Für die Nutzung unseres Dienstes ist es entscheidend, dass du als Halter des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeuge eingetragen bist. Schaue dazu am besten einmal in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem Fahrzeugschein nach, wer dort eingetragen ist. Bist du dort als Halter eingetragen? Super! Dann kannst du eine Kopie des Fahrzeugscheins hochladen, um zu profitieren.
Bist du dort nicht eingetragen, kannst du leider (noch) nicht teilnehmen.
Auch Firmenfahrzeuge können bei uns profitieren. Nutze dazu einfach die Anmeldefunktion für Firmen und gib dabei den Firmennamen (wie im Fahrzeugschein) an. Sende anschließend eine kurze, formlose E-Mail an info@wirkaufendeinzertifikat.de von deiner Firmen-Emailadresse, um zu bestätigen, dass du im Namen der Firma handeln darfst.
Bitte informiere uns ganz einfach formlos, sobald dein Auto verkauft ist. Als Nachweis benötigen wir lediglich die Abmeldebestätigung von der jeweiligen Zulassungsstelle. Dann endet deine Anmeldung für das Auto entsprechend zum Ende des jeweiligen Jahres. Da das Umweltbundesamt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antragssteller vergibt, musst du die Prämie in keinem Fall zurückzahlen. Der neue Besitzer des Autos kann dies erst im folgenden Kalenderjahr für die THG-Quote anmelden.
Elektro-Zweiräder müssen über eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 verfügen, um für die THG-Quotenberechnung berechtigt zu sein. Elektrofahrzeuge der Klassen L3e, L3e-A2, L3e-A3, L4e, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A, L5e-B, L7e-A1, L7e-A2, L7e-B1, L7e-B2, L7e-CP und L7e-CU, die als Elektro-Zweiräder zugelassen sind, sind quotenberechtigt, da sie nicht als zulassungsfrei gelten.
Für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge wie Elektroroller gab es zum 29.07.2023 eine Gesetzesänderung. Diese besagt, dass für zulassungsfreie Elektrofahrzeuge nur noch Strommengen anrechenbar sind, wenn es für diese Fahrzeugklassen einen eigenen Schätzwert gibt. Da es für Elektroroller keinen solchen Schätzwert gibt, können für sie keine THG-Quoten beantragt werden. Diese Regelung betrifft zulassungsfreie E-Kleinstfahrzeuge und Elektroroller der Klassen L1e, L2e, L3e-A1, L4e-A1, L6e, L3e mit Beiwagen L4e (Leichtkraftrad 2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW) mit der Aufbauart "B".
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Informationen unter Vorbehalt möglicher Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen stehen.
Pro Jahr kann ein Betreiber eines Ladepunkts lediglich einen externen Vertreter bestimmen (§ 5 BImSchV).
Gemäß § 5 BImSchV müssen Betreiber von öffentlichen Ladepunkten weitere Angaben den Aufzeichnungen hinzufügen, sobald diese im Bundesanzeiger bekannt gegeben werden. Werden die Nachweise nicht oder nicht vollständig erbracht, erfolgt die Berechnung nach gesetzlich bestimmten Werten.
• Für Fahrzeuge, also § 7 der 38. BImSchV, können Bescheinigungen nur noch bis zum
15.11. des jeweiligen Verpflichtungsjahres ausgestellt werden (§ 8 Abs. 1).
• Für das öffentliche Laden, also § 6 der 38. BImSchV, bleibt die Frist der 28.02. des
Folgejahres.
Es ist leider nicht möglich, eine private Ladestation (Wallbox) für den THG-Quotenhandel anzumelden. Die Bundesnetzagentur hat klargestellt, dass Ladepunkte in Carports, Garagen oder auf anderen Parkflächen von Privatpersonen grundsätzlich nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten. Private Wallboxen können nicht als öffentliche Ladepunkte registriert werden, um die geladenen Strommengen beim Umweltbundesamt anzumelden.
Je höher der Schätzwert, desto höher ist der Auszahlungsbetrag:
2 Räder | Schätzwert: 2 MWh (gilt nur für zulassungspflichtige 2-Räder!)
M1 | Schätzwert: 2 MWh
N1 | Schätzwert: 3 MWh (bis 3.5 Tonnen)
N2 | Schätzwert: 20,6 MWh (3.5 bis 12 Tonnen)
N3 | Schätzwert: 33,4 MWh (größer als 12 Tonnen)
M3 (Busse) | Schätzwert: 72 MWh
Ladepunkt | nach Verbrauch
*1 MWh im Jahr 2024 entspricht einem CO2 Äquivalent von 0,3261141.
Hinweis:
Höhere anrechenbare energetische Mengen führen zu höheren Prämien.
Diese werden vom Umweltbundesamt jährlich anhand verfügbarer Daten und Statistiken
angepasst.
Fragen zur Vergütung & Auszahlung
Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos und risikofrei. Wir finanzieren uns durch einen
kleinen Anteil am Verkauf Ihrer THG-Quote. Der Großteil des erwarteten Marktpreises geht
natürlich an Sie - durch unsere Bestpreisgarantie peilen wir an, bis zu 70 % der Prämie an Sie
weiterzugeben. Wählen Sie die Flex Option aus, schütten wir bei bereits bestehenden Verträgen,
die vollen 70 % der Prämie an Sie aus und beziehen eine Provision von 30 %.
Nach Ihrer Registrierung kümmern wir uns um die Beantragung beim Umweltbundesamt, wickeln alle Formalitäten mit dem Zoll ab, bündeln die Anträge und vermarkten sie an die Mineralölkonzerne. Die Auszahlung an Sie erfolgt im Anschluss.
Durch unseren exklusiven 24 Stunden Service (Sodortbetrag) bekommen Sie eine Direktauszahlung innerhalb von 24 Stunden überwiesen. Sie haben Zeit? Warten wird belohnt. Einen höheren Betrag bekommen Sie, wenn wir erst Ihr CO2-Zertifikat beim Bundesumweltamt beantragen und es danach an die Mineralölkonzerne verkaufen. Entscheiden Sie sich für den Flex-Betrag, zahlen wir durch unsere Bestpreisgarantie bis zu 70% des erzielten Umsatzes direkt an Sie aus. Der Betrag der Flex-Option hängt allerdings von Angebot und Nachfrage auf dem THG-Quoten Markt ab, weshalb dieser stark schwanken kann.
Im Registrierungsprozess können Sie sich für eine Variante zur Auszahlung entscheiden. Das Beste daran ist, dass Sie die Auszahlung jedes Jahr aufs Neue bekommen können.
Gern übernehmen wir auch im Folgejahr die Vermarktung Ihrer THG-Quote. Dafür reichen wir jährlich Ihren Antrag beim Umweltbundesamt ein und zahlen Ihre Prämie nach der Vermarktung aus. Die Höhe der Auszahlung kann sich aufgrund gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ändern, über diese Entwicklungen halten wir Sie aber auf dem Laufenden.
Bei einem Neuwagen bekommst Du die volle Prämie für Dein Elektrofahrzeug. Bei einem Gebrauchtwagen besteht die Möglichkeit, dass der Vorbesitzer bereits das Elektrofahrzeug registriert hat. In diesem Fall kannst Du die Prämie ab dem folgenden Kalenderjahr erhalten. Bei einem Halterwechsel muss der alte Halter Dich darüber informieren, ob für das jeweilige Verpflichtungsjahr die Prämie beantragt wurde.
Sobald Du Dein Elektrofahrzeug bei uns registriert oder bestätigt haben, tretest Du uns Deine Rechte zur Beantragung und Vermarktung Deiner THG-Quote für das betreffende Kalenderjahr (auch Verpflichtungsjahr genannt) ab. Deine tatsächliche Gesamtlaufzeit hängt vom gewählten Abtretungszeitraum und Tarif ab.
Du erhältst eine jährliche Zahlung von uns, solange du der Fahrzeughalter bist. Die eingesparten CO2-Emissionen deines E-Fahrzeuges können wir für dich jedes Jahr bei dem Umweltbundesamt zertifizieren lassen und diese verkaufen. Wähle dafür im Registrierungsprozess die für dich passende Laufzeit aus. Sollten sich die gesetzlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ändern, kann es sein, dass wir die Zahlung anpassen müssen.
Wenn du dich bei der Registrierung entscheidest, dass wir deine THG-Quote für die nächsten 2 oder 3 Kalenderjahre verarbeiten und verkaufen dürfen, so erhältst du deine Auszahlung per Überweisung jährlich wiederkehrend an deinem Registrierungsdatum. Die Höhe der Auszahlung kann sich aufgrund gesetzlicher oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ändern, über diese Entwicklungen halten wir dich aber auf dem Laufenden.
Unsere beworbene Höhe der Prämie stellt den theoretischen Maximalwert dar, der erreicht werden kann, wenn die Höhe der Ausgleichszahlung als Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Da die Quotenverpflichteten jedoch auch andere Möglichkeiten haben, Deine Treibhausgasminderungsziele zu erreichen (z. B. durch Beimischung von Biokraftstoffen), wird dieser Maximalwert in den seltensten Fällen erzielbar sein. Die tatsächliche Höhe Deiner THG-Prämie hängt von den erzielbaren Erlösen zum Zeitpunkt des Verkaufs Deiner THG-Quote ab, wo Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen. Zum Zeitpunkt Deiner Registrierung können wir Dir noch nicht genau sagen, in welcher Höhe Du die THG-Prämie schlussendlich ausbezahlt bekmmst. Wir möchten Dir jedoch versichern, dass wir uns bemühen werden, das bestmögliche Ergebnis für Dich zu erzielen
Die Höhe der Vergütung hängt von einigen Faktoren ab, welche den Prozess komplex gestalten. Die Einsparung der Emission unterscheidet sich beispielsweise in den unterschiedlichen Fahrzeugklassen, weshalb sich die maximale Vergütung unter anderem nach der Fahrzeugklasse richtet. Aus diesem Grund vereinfachen wir den gesamten Prozess für Sie und vergüten Sie pauschal mit einem Sofortbetrag. Sie können allerdings auch unseren Flexbetrag wählen, bei dem wir durch unsere Bestpreisgarantie bis zu 70% der Prämie an Sie ausschütten. Allerdings hängt dieser von Angebot und Nachfrage auf dem THG-Quoten Markt ab und kann stark schwanken.
Dies ist kein Problem. Für das laufende Kalenderjahr erhältst du trotzdem deine volle Prämie.
Wenn du ein neues E-Auto gekauft hast, kannst du dieses direkt in deinem Profil registrieren.
Nach unserem Kenntnisstand ist eine Versteuerung der Prämie nicht notwendig. Bitte beachte, dass wir keine steuerliche Beratung machen dürfen und können. Aus diesem Grund empfehlen wir dir deinen Steuerberater zu fragen.
Bitte beachte, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die anrechenbare Menge von Elektrofahrzeugen in diesem Jahr verändert hat. Da wir Dir auch in Zukunft eine garantierte Prämienhöhe bieten wollen, erhältst Du ab dem Folgejahr Deines Erstantrages eine Zusage, 85 % Prozent des erzielten Erlöses zu erhalten.
Demnach hast Du in diesem Jahr in Anlehnung an Deiner Fahrzeugklasse (Faktor 0,703 Tonnen CO2) 85 % der derzeitigen Quote pro Tonne CO2 erhalten. (z.B. THG-Quote 235,00€*0,703 Tonnen/CO2*0,85/Prozent des erzielten Erlöses)
Hinweis: Ab dem 13.10.23 erhalten neu-registrierte E-Mobilisten und Ladepunktbetreiber 70 % des Gesamterlöses, wenn sie die Flex Option wählen.
Fragen zum Datenschutz, zur Gesetzesgrundlage & Klimaschutz
Deine hochgeladenen Dokumente und Daten sind sicher. Alle deine Dokumente und der Datenverkehr werden nach höchsten Standards verschlüsselt und auf Servern in Deutschland gespeichert. Wir setzen sehr hohe Ansprüche an Datenschutz und sind selbstverständlich DSGVO-konform, weshalb deine Daten ausschließlich für die Abwicklung deines Antrages verwendet werden. Wir nutzen deine Fahrzeugscheine und Informationen, um deine eingesparten Emissionen beim Umweltbundesministerium zu zertifizieren und dir ein bestmögliches Angebot dafür machen zu können. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.
Durch die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) sind Mineralölunternehmen dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen auszugleichen und die Umstellung von fossilen Antrieb hinzu Elektromobilität mitzufinanzieren. Diese Quote gibt an, wie viel CO2 von Unternehmen, die fossile Kraftstoffe verkaufen, ausgeglichen werden müssen. Ab 2022 stehen dir für dein Elektroauto Erlöse aus den CO2-Strafzahlungen dieser Unternehmen zu. Wir kümmern uns um die Einreichung und Antragsstellung beim Umweltbundesamt/Zoll, die Bündelung der CO2-Zertifikate sowie den Verkauf an die Mineralölgesellschaften.
Die Renewable Energy Directive II (RED II) (2018/2001/EU) der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Emissionen im Verkehr stärker zu senken. In Deutschland geschieht dies über die Treibhausgasminderungsquote. Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind im Kontext der Elektromobilität das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Die relevante Neufassung wurde im Sommer 2021 verabschiedet.
Die Bundesregierung möchte für eine Umverteilung von finanziellen Mitteln von fossilen Produkten hin zu erneuerbaren Energien im Verkehr sorgen. Mit der Ausgabe von Umweltzertifikaten wird so wird eine effiziente Förderung eines emissionsfreien Verkehrs geschaffen.
Ja! Die Auszahlung der THG-Quote ist ein komplett unabhängiges politisches Instrument und kann jedes Jahr aus Neue pro E-Auto beantragt werden.
Wie in jedem Jahr errechnet das Umweltbundesamt im Oktober den Strommix für das Folgejahr. Basis für das Errechnen der Quote ist ein vom UBA festgelegter Energieerzeugungs-Referenzwert in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent pro Gigajoule. Für 2024 hat das UBA diesen Wert von 135 auf 138 kg/GJ erhöht, was sich jedoch leider in einem geringeren Einsparungs-Faktor niederschlägt.
Nachfolgenden sind die Faktoren je Fahrzeugklasse für 2024 wiedergegeben:
Fahrzeugklasse | Faktor |
---|---|
CHS je MWh | 0,3261141 t CO2 |
M1 / Andere | 0,6522282 t CO2 |
N1 | 0,9783423 t CO2 |
N2 | 6,71795046 t CO2 |
N3 | 10,89221094 t CO2 |
M3 | 23,4802152 t CO2 |
In Summe führen diese neuen Faktoren dazu, dass jedes THG-Zertifikat knapp 7% weniger CO2 einspart, da der Strom weniger „grün“ ist und somit der geladene Strom einen geringeren Nachhaltigkeitsfaktor besitzt.
Diese Änderungen gelten nur für die THG-Prämie im Jahr 2024 und nicht für Strom, der noch in 2023 generiert wird und in 01/02 2024 eingereicht wird, dieser wird zum bisher bekannten Faktor abgerechnet.
- Angebot und Nachfrage: Absatz durch den Verkauf von Otto- und Dieselkraftstoffen
- Gesetzlich geregelte Einsparungsquote für die quotenverpflichtenden Unternehmen
- Wert der CO2-Emission des Ladestroms eines E-Fahrzeugs, geregelt nach § 5 Abs. 3 der 38. BImSchV vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit